Der Totenschein

Der Tod eines Menschen ist durch einen Arzt schriftlich zu bestätigen (Todesbescheinigung). Dabei vermerkt der Arzt die Uhrzeit, den Todeseintritt und die medizinische Todesursache. Kann der ausstellende Arzt den natürlichen Tod nicht bescheinigen, weil z. B. Fremdeinwirkung vermutet wird oder auch nur die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht bekannt ist, muss die Polizei benachrichtigt werden. Tritt der Tod zu Hause ein, ist der Totenschein vom Arzt beim Verstorbenen zu hinterlassen. Beim Tod in einer Einrichtung besorgen wir in der Regel den Totenschein.

Niemand kennt den Tod, es weiß auch keiner, ob er nicht das größte Geschenk für den Menschen ist. Dennoch wird er gefürchtet, als wäre es gewiß, daß er das schlimmste aller Übel sei.

Sokrates

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