Der Gang zur Friedhofsverwaltung

Die Wahl des Friedhofes steht meist frei, soweit der/die Verstorbene Einwohner der Gemeinde war und die Stadt Träger des Friedhofes ist. Bei konfessionellen Friedhöfen sollte in der Regel der Verstorbene und / oder der Nutzungsberechtigte der Kirchengemeinde angehören.

Von guten Mächten wunderbar geborgen, erwarten wir getrost, was kommen mag. Gott ist bei uns am Abend und am Morgen und ganz gewiss an jedem neuen Tag

Dietrich Bonhoeffer

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