Erberegelung
Mit den Sterbeurkunden kann man beim Nachlassgericht den Erbschein beantragen. Ist kein anerkanntes Testament vorhanden, so gelten die gesetzlichen Regelungen der Erbfolge.
Evtl. müssen bestehende Verträge gekündigt werden (Versicherungen, Mietverträge, Bezug von Zeitschriften, Mitgliedschaften in Vereinen).
Alle wichtigen Informationen finden Sie ordnungsgemäß unter BGB Erbrecht § 1924 (1), § 1925 (2), § 1926 (1) und § 1928 (1).
Die Liebe ist stärker als der Tod und die Schrecken des Todes. Allein die Liebe erhält und bewegt unser Leben.