Bestattungsrecht/Bestattungsflicht

Es ist Recht und Pflicht der nächsten Angehörigen den Verstorbenen zu bestatten. Dies gilt auch für den Lebenspartner. Aus der Rechtsstellung der Angehörigen ergibt sich, dass sie über Art und Umfang der Bestattung und der Bestattungsfeier entscheiden, falls der Verstorbene nicht entsprechend Vorsorge in einer Verfügung getroffen hat. Bei dieser Entscheidung sind Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen, sowie seine gesellschaftliche Stellung zu berücksichtigen. Zu den Pflichten gehört auch die Erfüllung des letzten Willens, sofern hierzu ein Dokument existiert. Detaillierte Informationen zum Bestattungsrecht / Pflicht finden Sie im Bestattungs-gesetz und im BGB.

Mit jedem Menschen verschwindet, er sei auch, wer er sei, ein Geheimnis aus der Welt, das vermöge seiner besonderen Konstruktion nur er entdecken konnte, das nach ihm niemand wieder entdecken wird

Friedrich Hebbel

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